Allgemeine Geschäftsbedingungen
Cartoon Factory GmbH
Worblentalstrasse 161
3063 Ittigen
Tel. +41 76 393 69 77
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Alle Werke der Cartoon Factory, auch die von unserem Künstler Stephan Bornick unter dem Künstlernamen „Borni“, wie Cartoons, Illustrationen, Grafiken und ID-Figuren, sind das Ergebnis einer kreativ-schöpferischen und künstlerischen Arbeit und fallen automatisch unter das schweizerische Urheberrecht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Erwerbs.
1. Fertige Cartoons und Grafiken
Die Kunden können alle fertigen Cartoons und Grafiken aus dem Portfolio bei cartoon-factory.ch beziehen. Digital sind die Cartoons und Grafiker als jpg oder pdf erhältlich. Nach Wunsch kann der Cartoon oder Grafik auch gedruckt werden, der Druck ist immer exklusiv. Es gelten untenstehenden Nutzungsbedingungen.
1.1. Individuell angefertigte Cartoons, Figuren und Grafiken – Nutzungsrechte/Preise
Der Preise bei individuell angefertigten Cartoons beinhalten die Entwurfsvergütung, die Ausführung und den eingeräumten Nutzungsrechten. An allen Cartoons, Figuren und Grafiken von der Cartoon Factory sind, mit einer Ausnahme beim Buyout, ausschließlich Nutzungsrechte erworben werden.
Folgende Nutzungsrechte sind möglich:
-
- eingeschränkte einfache Nutzungsrechte:
- Auf ein Projekt begrenzte Verwendung für Werbung, Marketing und PR.
- Keine Exklusivität
- Keine kommerzielle Verwendung (Verkauf von bedruckten Produkten)
- einfache Nutzungsrechte:
- Unbegrenzte Verwendung für Werbung, Marketing und PR.
- Kommerzielle Verwendung (Verkauf von bedruckten Produkten).
- Keine Exklusivität.
- eingeschränkte exklusive Nutzungsrechte:
- Exklusive unbegrenzte Verwendung für Werbung, Marketing und PR.
- Keine kommerzielle Verwendung (Verkauf von bedruckten Produkten).
- exklusive Nutzungsrechte:
- Exklusive unbegrenzte Verwendung für Werbung, Marketing und PR.
- Exklusive kommerzielle Verwendung (Verkauf von bedruckten Produkten).
- Buyout:
- Exklusive Nutzungsrechte ohne Einschränkungen.
Sind keine bestimmten Nutzungsrechte vereinbart, gelten eingeschränkte einfache Nutzungsrechte (1.) als vereinbart. Absprachen über zeitlich begrenzte (evtl. exklusive) Nutzungsrechte sind möglich.
2. Nutzungsrechte bei Logos
Bei Logos gehen alle Rechte an der Grafik mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.
3. Nutzungsrechte bei ID-Figuren
Bei ID-Figuren gehen alle Nutzungsrechte an der Figur an den Auftraggeber über (siehe auch Punkt 6). Die gezeichneten Figuren dürfen uneingeschränkt verwendet werden, jedoch sind Änderungen daran dem Urheber vorbehalten. Es gilt auch Punkt 4 (ohne 4.2).
4. Zusatz zu den Nutzungsrechten
4.1 Die Verwendung aller von der Cartoon Factory erstellten Cartoons, Grafiken, Illustrationen und ID-Figuren ist nach schweizerischem oder internationalem Recht für illegale Zwecke, Gewaltverherrlichung, Diskriminierung, Rassismus und Pornographie absolut verboten und wird, bei Zuwiderhandlung rechtlich verfolgt.
4.2 Der Urheber ist jederzeit berechtigt alle Cartoons, Illustrationen und Grafiken für Eigenwerbung, -nutzung und Wiederverkauf zu verwenden.
4.3 Der Urheber ist jederzeit berechtigt alle Cartoons, Illustrationen und Grafiken, unabhängig davon welche Rechte vergeben wurden für Eigenwerbung und künstlerische Zwecke (Ausstellungen u. Verlagsarbeiten) zu verwenden.
5. Einschränkung der Nutzungsrechte
Die Weiterveräußerung und Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte sind nicht gestattet. Änderungen an den Cartoons, Illustrationen und Grafiken sind ausschließlich durch den Urheber zulässig. Wenn nicht ausdrücklich vermerkt, sind Nutzungsrechte immer projektgebunden in Grösse und Art. Beispiel: Man hat das Nutzungsrecht einer Illustration für Tassen, so darf die Illustration nicht ohne weiteres Nutzungsrecht für ein T-Shirt verwendet werden. Entfällt die Geschäftsgrundlage, z.B. durch Insolvenz, Unternehmensaufgabe oder anderweitiger Umstände, erlöschen sämtliche Nutzungsrechte und die Nutzungsrechte liegen wieder ausschließlich beim Urheber.
6. Übertragung der Nutzungsrechte
Der Übertragung der Nutzungsrechte an individuell angefertigten Cartoons, Illustrationen und Grafiken erfolgt erst mit der vollständigen Begleichung der Rechnung.
7. Korrekturen
Bei der Anfertigung individueller Cartoons, Illustrationen und Grafiken sind zwei, bei der ID-Figurentwicklung drei Korrekturdurchläufe während der Skizzenphase in den Preisen enthalten. Detail- und Farbkorrekturen an der Reinzeichnung sind einmalig im Preis enthalten. Weitergehende Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
8. Lieferarten
Individuell in Auftrag gegebene Cartoons, Illustrationen und Grafiken werden als hochauflösende Pixelgrafik (JPG max. 50 MP) und/oder als Vektorgrafik (EPS, PDF) geliefert. Lieferung als Druck ist möglich, die Druckkosten und der evtl. anfallende Aufwand für die Druckvorbereitung wird separat offeriert bzw. verhandelt.
9. Skizzenhonorar
Tritt der Käufer nach der Anfertigung von Skizzen zu individuellen Cartoons, Illustrationen, Grafiken und Portraits vom Auftrag zurück, ist ein Skizzenhonorar von 30% des Auftragwertes zu bezahlen, ohne dass der Auftraggeber dadurch Nutzungsrechte oder andere Rechte erwirbt.
10. Rücktrittsrecht
Für individuell angefertigte Cartoons, Illustrationen und Grafiken ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen bzw. wird zumindest das Skizzenhonorar fällig.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Cartoons, Illustrationen und Grafiken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Urhebers. Kommt ein Käufer/Nutzungsberechtigter seinen Zahlungsverpflichtungen trotz dreifacher Mahnung nicht nach, ist der Urheber berechtigt auch individuell angefertigte Cartoons, Illustrationen oder Grafiken anderweitig zu vermarkten. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.
12. Unerlaubte Nutzung
Wird ein Cartoon, eine Illustration oder eine Grafik des Urhebers ohne entsprechende Nutzungsberechtigung verwendet oder publiziert, steht dem Urheber ein grundsätzlicher Schadensersatzanspruch von CHF 1’500.00 zu. Weitergehende Schadensersatzforderungen aufgrund einer eventuellen kommerziellen Nutzung oder anderer Gründe bleiben hiervon unberührt.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten bezüglich Anfertigung und Nutzung von Cartoons, Illustrationen und Grafiken ist Bern. Schweiz.
14. Schlußbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. In einem derartigen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Ittigen Jan 2023/© 2023 Cartoon Factory GmbH